Ablauf und Kosten

Sie haben ein Rezept in der Hand und wissen nicht, was jetzt kommt. Diese Seite beantwortet das der Reihe nach — inklusive der Zahlen, die sonst niemand hinschreibt.

Aktuell freie Termine ab KW 38

In vier Schritten zur Therapie

  1. Schritt 1

    Rezept besorgen

    Die Heilmittelverordnung stellen Kinderärzt:innen, Hausärzt:innen, HNO-Ärzt:innen, Phoniater:innen, Neurolog:innen oder Kieferorthopäd:innen aus. Wichtig: Wenn Sie einen Hausbesuch brauchen, muss das auf dem Rezept angekreuzt sein. Das Rezept ist ab Ausstellung 28 Tage gültig — rufen Sie also zügig an.

  2. Schritt 2

    Termin vereinbaren

    Telefonisch von Montag bis Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags bis 14:00 Uhr, oder über das Rückrufformular. Wir sagen Ihnen sofort, wann der erste freie Platz ist. Kommt der Anrufbeantworter, sprechen Sie bitte darauf — wir rufen am selben oder am nächsten Werktag zurück.

  3. Schritt 3

    Erstgespräch und Diagnostik

    Etwa 45 Minuten. Wir erheben die Vorgeschichte, führen standardisierte Tests durch und beobachten das Sprechen in freier Situation. Am Ende erklären wir Ihnen den Befund in klarer Sprache und sagen, wie viele Einheiten wir für sinnvoll halten.

  4. Schritt 4

    Therapie mit festem Termin

    Meist ein bis zwei Einheiten pro Woche, am gleichen Wochentag zur gleichen Uhrzeit. Nach jeder Verordnung entscheidet die verordnende Praxis über die Fortführung; unseren Bericht schicken wir rechtzeitig vorher.

Was die Therapie kostet

Kostenübersicht für Behandlungen in der Praxis Felten & Klages
SituationWas Sie zahlen
Gesetzlich versichert, unter 18 JahrenNichts. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit.
Gesetzlich versichert, ab 18 Jahren10 Prozent des Rezeptwertes plus 10 Euro Rezeptgebühr je Verordnung.
Mit BefreiungskarteNichts. Bitte die Karte beim ersten Termin vorlegen.
Hausbesuch, gesetzlich versichert ab 18Zusätzlich 10 Prozent der Wegepauschale.
Privat oder BeihilfeAbrechnung nach unserem Privatsatz, Erstattung nach Ihrem Tarif. Kostenvoranschlag auf Wunsch vorab.
Selbstzahlerin oder Selbstzahler68 Euro je 45 Minuten, 88 Euro je 60 Minuten. Fünferblock Stimmtraining 320 Euro.
Kurzfristige Absage ohne Krankmeldung35 Euro Ausfallhonorar.

Die Zuzahlung ziehen wir nicht direkt ein — Sie erhalten eine Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen per Überweisung.

Was Sie mitbringen

Für Kinder

  • Rezept und Versichertenkarte
  • Gelbes Vorsorgeheft
  • Ergebnisse von Hörtest oder augenärztlicher Untersuchung, falls vorhanden
  • Berichte aus Kita, Schule oder aus früheren Therapien
  • Ein Lieblingsbuch oder Lieblingsspiel — das hilft beim ersten Kontakt

Für Erwachsene

  • Rezept und Versichertenkarte
  • Arztbriefe und Entlassungsberichte aus Klinik oder Reha
  • Aktuelle Medikamentenliste
  • Befunde zu Schluckuntersuchungen oder zur Kehlkopfspiegelung
  • Brille, Hörgerät und Zahnprothese — alles, was Sie zum Sprechen und Essen brauchen

Termine, Absagen und Unterbrechungen

Absagen

Bis 24 Stunden vorher kostenfrei, telefonisch oder per Mail. Danach berechnen wir 35 Euro, weil die Krankenkasse ausgefallene Termine nicht erstattet. Bei plötzlicher Krankheit mit ärztlicher Bescheinigung entfällt das Honorar.

Unterbrechungen

Eine Therapieserie darf höchstens 14 Tage unterbrochen werden, sonst verfällt die Verordnung. Längere Pausen, etwa in den Ferien, müssen ärztlich begründet sein. Sprechen Sie Urlaub bitte frühzeitig mit uns ab.

Ende der Verordnung

Vor der letzten Einheit besprechen wir, ob eine Folgeverordnung sinnvoll ist. Sie erhalten unseren Bericht für die Arztpraxis. Manchmal ist eine Pause die bessere Entscheidung — auch das sagen wir Ihnen.

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